AGB

1) GELTUNGSBEREICH
1.1.) Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) und Lukas Prehl (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2.) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen (Folgeaufträge), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird – bis hin zur Veröffentlichung aktualisierter Geschäftsbedingungen.
1.3.) Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden - selbst bei Kenntnis - nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.

2) VERTRAGSABSCHLUSS
2.1.) Sämtliche Angebote und/oder Kostenvoranschläge des Auftragsnehmers sind freibleibend sowie unverbindlich und verpflichten ihn nicht zur Leistungserbringung. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme des Auftrages (Auftragsbestätigung) durch den Auftragsnehmer oder einer tatsächlichen Leistungserbringung, zustande.
2.2.) Ergänzende Vereinbarungen bedürfen jeweils der Schriftform - wobei auch ein E-Mail das Erfordernis der Schriftform erfüllt.
2.3.) Alle Angaben und Leistungsdaten sind als annähernd zu betrachten und sind keine zugesicherten Eigenschaften.

3) LEISTUNGSUMFANG & AUFTRAGSABWICKLUNG
3.1.) Erst ab dem Zeitpunkt, an dem alle geforderten Zahlungen geleistet wurden, alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und dem Auftragnehmer die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stehen, ist der Auftragnehmer zur Abwicklung verpflichtet.
3.2.) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Innerhalb des im Angebot vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für den Auftragnehmer.
3.3.) Der Kunde erhält auf Anfrage Informationen über den Projektfortschritt. Die Wahl der Methode der Berichterstattung obliegt dem Auftragnehmer. Der Kunde hat die Möglichkeit, schriftliche Berichte einzufordern. Die Kosten für zeitintensivere Berichterstattung werden nach dem jeweils gültigen Stundentarif abgerechnet.
3.4.) Im Rahmen von Beratungsaufträgen ist der Auftrag abgeschlossen, wenn das Beratungskonzept übergeben wurde, wobei eine Revision dieses Berichts möglich ist. Die Übergabe des Konzepts erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form. Leistungserbringungen im Bereich Rechtskonformität von Webseiten, Datenschutzangelegenheiten oder ähnliche Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
3.5.) Im Falle tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeiten, hat der Auftragnehmer das Recht die Ausführung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht ändert oder ausführungsnotwendige Voraussetzungen schafft. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen.
3.6.) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Leistungserbringung auch in Teilen erfolgen kann.
3.7.) Im Vertrag vereinbarte Fertigstellungstermine können nur bei uneingeschränkter Kooperation der Partnerunternehmen und des Kundens, sowie bei Einhaltung der Liefertermine für Bereitstellungen seitens des Kundens und der Partnerunternehmen eingehalten werden.

4) FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER
4.1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
4.2.) Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Der Auftragnehmer wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5) MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
5.1.) Alle Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt.
5.2.) Der Kunde wird dem Auftragnehmer zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn über Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
5.3.) Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die
Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Auftragnehmer haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur
Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die
Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, der Auftragnehmer bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5.4.) Sofern nicht gesondert vereinbart, sind sämtliche Inhalte im Rahmen von Webseitenerstellungen vom Kunden bereitzustellen und einzupflegen.

6) FRISTEN & TERMINE
6.1.) Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.
6.2.) Verzögert sich die Leistungen des Auftragnehmers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind sowohl Kunde als auch Auftragnehmer dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3.) Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7) RÜCKTRITT VOM VERTRAG
7.1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seinen Informations-, Mitwirkungs- oder Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt oder andere wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt werden. Gleiches gilt, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Kunden bestehen und dieser weder ein Akonto noch eine sonstige vom Auftragnehmer akzeptierte Sicherheitsleistung erlegt.
7.2.) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8) HONORAR
8.1.) Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der onoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zu 50% Vorauszahlung bzw. Akonto zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 1.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2.) Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Preisangaben erfolgen in Euro. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Auftragnehmer für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3.) Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
8.4.) Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn eine Überschreitung der schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15% absehbar ist, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.
8.5.) Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung des Auftragnehmers - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er dem Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers begründet ist, hat der Kunde dem Auftragnehmer darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist der Auftragnehmer bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von beauftragten Dritten im Rahmen einer Fremdleistung, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen.
8.6.) Im Falle mehrerer gleichzeitiger Kunden im Rahmen eines Auftrages haften alle Kunden zur ungeteilten Hand.
8.7.) Über den Vertragstext hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.
8.8.) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch übermittelt werden.

9) ZAHLUNG & EIGENTUMSVORBEHALT
9.1.) Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist das Honorar mit bei Rechnungslegung ohne Abzug sofort fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten in seinem Eigentum.
9.2.) Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten der Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer ist nicht zur Mahnung verpflichtet.
9.3.) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Auftragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4.) Weiters ist der Auftragnehmer für den Verzugszeitraum berechtigt, die Erbringung von eigenen Dienstleistungen einzustellen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5.) Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Auftragnehmer für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
9.6.) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom festgestellt.

10) ABNAHME & GEWÄHRLEISTUNG
10.1.) Der Kunde hat Leistungen vom Auftragnehmer schriftlich abzunehmen. Die Abnahme hat innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem der Kunde erstmals Zugang zum Leistungsgegenstand hat. Etwaige Mängel in der Ausführung hat der Kunde in der Abnahme schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels mitgeteilt werden. Mängel sind hinreichend genau zu beschreiben, zu belegen und zu begründen. Erfolgt keine fristgerechte Meldung über die Abnahme, so gilt die betreffende Leistung nach Ablauf der obigen Frist als mängelfrei abgenommen. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.2.) Der Auftragnehmer behält sich vor, den Gewährleistungsanspruch wahlweise durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Der Kunde hat dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
10.3.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
10.4.) Aus nicht im Vertrag enthaltenen Angaben können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
10.5.) Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers der Kunde selbst oder ein nicht vom Auftragnehmer ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen, Websystemen oder den durchgeführten Dienstleistungen
Änderungen vornimmt oder die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger oder anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.
10.6.) Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Er haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.7.) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Auftragnehmer gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

11) KENNZEICHNUNG
11.1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2.) Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden (sofern nicht anders vereinbart oder ausgeschlossen) dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12) HAFTUNG
12.1.) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers und seiner Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Erfüllungsgehilfen.
12.2.) Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von einem Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
12.3.) Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der von ihm erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war.
12.4.) Der Auftragnehmer haftet nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13) EIGENTUMSRECHT & URHEBERRECHT
13.1.) Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sowie deren einzelne Teile, einschließlich Ideen, Skizzen und Vorentwürfe, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Auftragnehmers und können jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch die vollständige Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
13.2.) Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Auftragnehmers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch von diesem beauftrage Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
13.3.) Für eine über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung ist die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dieser ist berechtigt, dafür eine gesonderte, angemessene Vergütung zu verlangen. An sonstigen vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen (Texte, Bilder, Grafiken) erhält der Kunde mit Vollzahlung das exklusive Werknutzungsrecht.
13.4.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Websites oder sonstigen Werbemitteln auf ihn zu verweisen und zu verlinken. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden dafür nicht zu.

14) DATENSCHUTZ
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten - nämlich Name / Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer und Kaufhistorie zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angebote und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Darüber hinaus dürfen diese persönlichen Daten, sofern diese für die Vertragserfüllung notwendig sind, auch an beauftragte Dritte weitergegeben werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief widerrufen werden.

15) ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform - das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem von den Vertragsteilen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.